Lizenzbestimmungen
LOGmedia – Softwarelizenzbestimmungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die LOGmedia-Software wird vom LOGmedia – Institut für digitale Bildung, Inhaber Volker Sassenberg, Palzstraße 44, 58730 Fröndenberg (nachfolgend „LOGmedia“) lizenziert, nicht verkauft. (2) LOGmedia und oder deren Lizenzgeber behalten sämtliche Urheber- und Schutzrechte an der Software. Der Lizenznehmer erwirbt kein Eigentum, sondern ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. (3) Ergänzend gelten die AGB von LOGmedia sowie – sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden – die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
§ 2 Lizenzarten
(1) Test- / Probelizenz: zeitlich oder funktional eingeschränkte Versionen dürfen ausschließlich zu Evaluierungszwecken genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten. (2) Kommerzielle Lizenz (On-Premise): Der Lizenznehmer darf die Software auf einem Endgerät pro Lizenz installieren und nutzen. (3) Webbasierte Lizenz (SaaS): Der Zugriff erfolgt ausschließlich online über ein Nutzerkonto. Das Nutzungsrecht ist zeitlich befristet und endet automatisch mit Vertragsablauf. (4) Übertragung: Eine Übertragung von Lizenzen ist nur einmalig und dauerhaft auf einen anderen Nutzer zulässig, sofern der ursprüngliche Lizenznehmer sämtliche Kopien löscht und der neue Nutzer diese Lizenzbedingungen anerkennt.
§ 3 Nutzung und Beschränkungen
(1) Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich im vereinbarten Rahmen nutzen. (2) Untersagt sind insbesondere: - parallele Nutzung auf mehreren Geräten oder durch mehrere Personen ohne gesonderte Vereinbarung, - Weiterverkauf, Vermietung, Unterlizenzierung oder jede sonstige Überlassung, - Umgehung oder Manipulation von Lizenz- oder Zugriffsbeschränkungen, - Reverse Engineering, Dekompilierung oder Veränderung des Quellcodes (soweit gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt), - automatisiertes Auslesen oder massenhafte Nutzung über Schnittstellen ohne schriftliche Erlaubnis. (3) LOGmedia ist berechtigt, technische Schutzmechanismen (z. B. Online-Aktivierung, Sperren, Zugriffsbeschränkungen) einzusetzen. Jede Umgehung wird als Lizenzverstoß behandelt.
§ 4 Nutzung webbasierter Software (SaaS)
(1) Bei webbasierten Lösungen (SaaS) erhält der Lizenznehmer ein zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung über ein persönliches Nutzerkonto. (2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und gegen unbefugte Nutzung zu sichern. (3) LOGmedia stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit (ausgenommen Wartung, Updates, höhere Gewalt). (4) LOGmedia ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, zu ändern oder durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen. (5) Nach Vertragsende wird der Zugang sofort gesperrt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, zuvor gespeicherte Daten rechtzeitig zu exportieren. (6) Die Anlage von Benutzerkonten durch den Hauptkunden ist zulässig. Diese Konten sind keine eigenständigen Lizenzen, sondern unselbstständige Zugänge innerhalb der Hauptlizenz. Der Hauptkunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Benutzer die Lizenzbestimmungen einhalten, und haftet für alle Verstöße der von ihm eingerichteten Nutzer.“
§ 5 Sanktionen bei Verstößen
(1) Bei jedem Verstoß gegen diese Lizenzbestimmungen erlischt das Nutzungsrecht sofort. LOGmedia ist berechtigt, die Lizenz außerordentlich und fristlos zu kündigen. (2) Der Lizenznehmerist verpflichtet, in diesem Fall die Nutzung sofort einzustellen, Software zu deinstallieren, gespeicherte Kopien zu löschen und Zugänge nicht weiter zu verwenden. (3) LOGmedia kann bei Verstößen Schadensersatz verlangen. Als Mindestschaden gilt die übliche Lizenzgebühr für jede unberechtigte Nutzung; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (4) LOGmedia ist berechtigt, bei Missbrauch Unterlassung und Beseitigung gerichtlich durchzusetzen, auch im Wege der einstweiligen Verfügung. (5) Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Lizenzbestimmungen zivil- und strafrechtliche Folgen haben können, insbesondere nach § 106 UrhG (unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
§ 6 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Lizenz gilt unbefristet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Testlizenzen enden automatisch nach Ablauf der Testfrist. (2) LOGmedia kann Lizenzen außerordentlich kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen diese Bestimmungen verstößt. (3) Mit Beendigung der Lizenz ist jede weitere Nutzung untersagt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. (2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. (3) LOGmedia haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LOGmedia nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
(1) LOGmedia verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung (www.logmedia.software/datenschutz). (2) Bei Nutzung im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten ist zusätzlich ein AVV abzuschließen.
§ 9 Exportkontrolle
Die Software darf nicht in Länder oder zu Zwecken exportiert werden, die Exportbeschränkungen der EU oder Deutschlands unterliegen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (3) Vertragssprache ist Deutsch.





